Die Beschwerdeführerin, die sowohl die österreichische als auch die mexikanische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte in den Streitjahren weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Sie war in Mexiko ansässig und erzielte inländische Einkünfte aus der Vermietung einer in Wien gelegenen Eigentumswohnung. Allein darüber, ob bei der Veranlagung der Beschwerdeführerin als beschränkt Steuerpflichtige die Einkommensteuer unter Anwendung der Bestimmung des § 102 Abs.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §102 Abs3; EStG 1988 §102; EStG 1988 §124b Z109; EStG 1988 §33 Abs1; EStG 1988 § 102 heute EStG 1988 § 102 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 102 gültig von 24.12.2025 bis 31.12.2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §102 Abs3;VwRallg; EStG 1988 § 102 heute EStG 1988 § 102 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 102 gültig von 24.12.2025 bis 31.12.2025 zule... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §102 Abs3; EStG 1988 § 102 heute EStG 1988 § 102 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 102 gültig von 24.12.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Sie bezog im Jahre 1987 als Gesellschafterin zweier österreichischer Kommanditgesellschaften Einkünfte aus Gewerbebetrieben in der Höhe von zusammen S 40.092,--. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid versagte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin die Gewährung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1972 bei der Einkommensteuerberechnun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §102 Abs3 idF 1987/312;EStG 1972 §33 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0110 2 Stammrechtssatz Beschränkt Steuerpflichtige bleiben auch nach der durch das zweite AbgÄG 1987, 1987/312, geschaffenen Rechtslage von der Gewährung der in § 33 Abs 3 bis 6 EStG 1972 vorgesehenen Absetzbeträge ausgeschlossen: Der ursprüngliche Inhalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Er bezog im Jahr 1987 als Gesellschafter einer österreichischen Kommanditgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von S 77.007,--. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Gewährung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1972 bei der Einkommensteuerberechnung für 1987. Die stritt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §102 Abs3 idF 1987/312;EStG 1972 §33 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 307;
Rechtssatz: Beschränkt Steuerpflichtige bleiben auch nach der durch das zweite AbgÄG 1987, 1987/312, geschaffenen Rechtslage von der Gewährung der in § 33 Abs 3 bis 6 EStG 1972 vorgesehenen Absetzbeträge ausgeschlossen: Der ursprüngliche Inhalt des Hinwei... mehr lesen...