Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach Mathilde M, die Inhaberin des Einzelunternehmens "NN & Co" gewesen ist. Der Betrieb der Einzelunternehmerin wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 in die M Gesellschaft mbH eingebracht. Im Sinne der Bestimmungen des Art. III StruktVG wurden die eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit den höheren Teilwerten angesetzt. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß die in den Jahren 1978, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs3;EStG 1972 §11;StruktVG 1969 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Nachversteuerungstatbestand nach § 10 Abs 3 EStG 1972 soll analog zur Realisierung stiller Reserven beim Ausscheiden vorzeitig abgeschriebener Wirtschaftsgüter immer dann zum Tragen kommen, wenn die begünstigt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter vor Ablauf... mehr lesen...