Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Schmid über die Beschwerde der H. GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 16.10.2015, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, vom 18.9.2015, Zl. A2/258619/2015, betreffend der Betriebsschließung nach dem GSpG, nach durchgeführter Verhandlung am 6.10.2016 den BESCHLUSS gefasst: I. Gemäß § 28 Absatz 1 VwGVG wird die Beschwerde zurückgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz 1 VwGVG wird die Besch... mehr lesen...