Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 GSpG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2024/3/7 W139 2270453-1

Begründung: ,
Begründung: I.       Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.       Mit Schriftsatz vom 21.09.2022, eingebracht beim Bundesministerium für Finanzen, beantragte die XXXX (in der Folge: Antragstellerin oder Beschwerdeführerin), die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die Gewerbeberechtigung der Antragstellerin vom XXXX , diese berechtige, das Pokerspiel im österreichischen Bundesgebiet durchzuführen. In eventu beantragte sie die Feststellung, das... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.03.2024

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