Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casino der Beklagten in Seefeld gespielt und hiebei einen Betrag von insgesamt 150 000 S verloren. Da er als kaufmännischer Angestellter lediglich 7500 S monatlich verdient habe und für seine Ehegattin und 2 mj. Kinder sorgen müsse, überstiegen die Spielverluste bei weitem seine finanziellen Möglichkeiten. Tat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIaGSpG 1962 §24GSpG 1989 §25 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 24 GSpG ist eine öffentlich - rechtliche Bestimmung zum Schutze allgemeiner Wertauffassungen, nicht zugunsten der materiellen Interessen von Einzelpersonen. Ihre Verletzung kann daher für sich allein nicht einen Schadenersatzanspruch eines einzelnen sondern nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zur Folge haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...