Rechtssatz: Nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates handelt es sich bei den gegenständlichen Apparaten auch nicht um elektronische Lotterien iS des § 12a Glücksspielgesetz. Insbesondere fehlt das dafür im § 12a GSpG geforderte Merkmal, dass ?der Spielvertrag über elektronische Medien abgeschlossen? wird. Tatsächlich sind zwar elektronische Medien in das spielerische Geschehen einbezogen, der Spielvertrag aber wird zwischen dem Spieler und dem Unternehmer (Betreiber) des Apparat... mehr lesen...
Abkürzungsverzeichnis zur Verminderung des Schreib- und Leseaufwandes: STE für Straferkenntnis VHS für Verhandlungsschrift (Berufungsverhandlung) Blattverweise ohne Zusatz beziehen sich den erstinstanzlichen Akt Blattverweise mit vorangestelltem M plus Blattzahl beziehen sich auf den UVS-Akt Blattverweise mit vorangestelltem G beziehen sich auf die beiden Gerichtsakte vom LG für Strafsachen in Wien, 32 St 42.526/98, Band I und II BW steht für Berufungswerber BWV für den anwaltlichen Vertre... mehr lesen...