Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführerin errichtete als Bauherr auf der Liegenschaft EZ 726 der KG VI Jakomini-Graz ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen, welches im Winter 1963/64 fertiggestellt wurde. Mit Bescheid der Stmk. Landesregierung vom 5. März 1968 wurde der Beschwerdeführerin die Gemeinnützigkeit zuerkannt. römisch eins.1.a) Die Beschwerdeführerin errichtete als Bauherr auf der Liegenschaft EZ 726 der KG römisch sechs Jakomini-Graz ein Wohnhaus mit Eigentumsw... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: StGG Art5 GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 idF BGBl 225/1962 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Rechtssatz:
Grunderwerbsteuergesetz, keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine denkunmögliche Anwendung; keine Gleic... mehr lesen...