Entscheidungen zu § 4 GrEStG 1987

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1973/6/26 4Ob544/73

Der Kläger verlangt von dem beklagten Rechtsanwalt Schadenersatz in der Höhe von 38.930 S samt Anhang. Der Beklagte habe für ihn zwei Kaufvertrage errichtet, für welche der Kläger den eingeklagten Betrag an Gründerwerbsteuer habe zahlen müssen. Erst nachträglich habe der Kläger erfahren, daß für den Erwerb dieser beiden Grundstücke keine Gründerwerbsteuer zu entrichten gewesen wäre, weil es sich um die Beschaffung von Ersatzgrundstücken nach einer vorangegangenen Enteignung gehande... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1973

RS OGH 1976/8/31 4Ob544/73, 8Ob533/76, 3Ob572/76

Norm: ABGB §1299 C GrEStG §3 GrEStG §4 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 GrEStG § 3 gültig von 01.08.1969 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 GrEStG § 4 gültig von 11.02.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1973

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