Norm: UStG §6 Abs1 Z9UStG §11 Abs1GrEStG §2
Rechtssatz: Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstü... mehr lesen...