Unbestritten ist, dass H im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Vorstandsmitglied der I AG, Geschäftsführer der IF-Gesellschaft m.b.H., Geschäftsführer der IW G.m.b.H. und Geschäftsführer und Gesellschafter der IS Gesellschaft m.b.H. war. Am 15. Juni 2007 fand im Büro des Architekten Ing. B im Beisein des Steuerberaters Mag. W und von Anlageberatern eine Besprechung mit Kaufinteressenten betreffend die Liegenschaft W, Estraße 22/Rgasse 6 statt, über welche folgendes, auszugsweise wied... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs3 GrEStG 1987 § 17 heute GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2008 ... mehr lesen...
Mit einem am 15. Jänner 1997 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb die Beschwerdeführerin von der Marktgemeinde Finkenstein zwei Liegenschaften um einen Kaufpreis von S 2,8 Mio zuzüglich einer Investitionsverpflichtung im Ausmaß von S 2,148.800,-- plus 20 % Umsatzsteuer. Die Punkte VI. und IX. des Vertrages lauten: Die Punkte römisch sechs. und römisch neun. des Vertrages lauten: "VI. Übergabszeitpunkt Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlich... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §17 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bedarf es einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nach dem Gesetz nicht, kommt § 8 GrEStG von vornherein nicht zur Anwendung (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Ergänzung T 19 T Abs. 2 und E vom 11. März 1971, 1768/70). European Case Law I... mehr lesen...