Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §323a BauO NÖ 1996 §38BauO NÖ 1996 §42 F-VG 1948 §17 Abs3d F-VG 1948 §7 Abs6VwRallg BAO § 323a heute BAO § 323a g... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligten sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks x/1 der KG M. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Marchegg vom 17. August 2010 wurde den Mitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf diesem Grundstück erteilt und das Grundstück der Mitbeteiligten (hinsichtlich der im Bauland liegenden Fläche) gemäß § 11 iVm § 23 Abs. 3 NÖ BauO 1996 zum Bauplatz erklärt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Beschei... mehr lesen...