Entscheidungen zu § 54b Abs. 1b VStG

Landesverwaltungsgericht Wien

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2020/6/10 VGW-031/032/4569/2020, VGW-031/032/4570/2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Pühringer über die Beschwerde des A. B. gegen die behördlichen Erledigungen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 5. März 2020, Zl. MBA/... und Zl. MBA/..., zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als die Zwangsvollstreckung jeweils nur für einen Geldbetrag von € 550,— verfügt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis is... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 10.06.2020

TE Lvwg Beschluss 2019/3/20 VGW-031/078/13206/2018

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Marcus Osterauer über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen die Mahnung der Landespolizeidirektion Wien vom 22. August 2018, GZ: …7/2016, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig. Begründung: 1. Die an den Beschwerdeführer gerichtete Mahnung der Landespolizeid... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 20.03.2019

RS Lvwg 2019/3/20 VGW-031/078/13206/2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.03.2019 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z1VStG §54b Abs1VStG §54b Abs1aVStG §54b Abs1bVVG §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Mahnung im Sinne des § 54b Abs. 1 VStG handelt es sich um keinen Bescheid, sondern um eine Verfahrensanordnung. Schlagworte Mahnung; Kostenbeitra... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 20.03.2019

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