1. Mit dem angefochtenem Bescheid wurde eine vom Berufungswerber beantragte Haftunterbrechung gemäß § 54a Abs 3 VStG nicht bewilligt. 1. Mit dem angefochtenem Bescheid wurde eine vom Berufungswerber beantragte Haftunterbrechung gemäß Paragraph 54 a, Absatz 3, VStG nicht bewilligt. 2. Gegen diesen Bescheid hat der Berufungswerber rechtzeitig Berufung erhoben. In dieser bringt er im Wesentlichen vor, er habe am 25. April den Bescheid über die Gerichtsverhandlung dem Beam... mehr lesen...
Norm: VStG §54a Abs3 VStG § 54a heute VStG § 54a gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54a gültig von 01.01.2012 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 VStG § 54a gültig von 01.01.2002 bis 31.12.... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich davon auszugehen ist, dass der Berufungswerber die Pflege seiner Mutter wahrnimmt, so liegen dennoch die Voraussetzungen für einen Aufschub des Strafvollzuges iSd § 54a Abs 1 VStG nicht vor, da das Vorbringen des Berufungswerbers nicht geeignet ist, die Feststellungen der belangten Behörde, dass die Pflege seiner Mutter auch von anderen Familienangehörigen besorgt werden kann oder dass auch andere Pflegemaßnahmen in Anspruch genommen werden können, zu widerlegen. Die... mehr lesen...