Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 VStG

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TE UVS Tirol 2007/08/28 2006/14/1830-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 69 Abs 1 Z 2 AVG iVm § 24 VStG als unbegründet abgewiesen. Ebenfalls die amtswegige Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 69 Abs 3 iVm § 69 Abs 1 AVG und § 24 VStG als unbegründet abgewiesen, sowie die Feststellung der Haftunfähigkeit gemäß § 54 Abs 1 VStG als unbegründet abgewiesen.   Der Bescheid wurde dem Berufungswerber am 06.06.2006 zugestellt.   Innerhalb offener ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.08.2007

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