IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn P. K., Wien, F.-straße, betreffend die Verletzung in subjektiven Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 06.01.2017 gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Arti... mehr lesen...