Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 VStG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/12/9 LVwG-1-150/2020-R10

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wischenbart über die Beschwerde des W R, S, vertreten durch Amann-Jehle-Juen Rechtsanwälte Partnerschaft, Rankweil, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 09.03.2020, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafve... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.12.2020

RS Lvwg 2020/12/9 LVwG-1-150/2020-R10

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: VStG §5 Abs2LSD-BG 2016 §29 Abs1
Rechtssatz: Entschuldbarer Rechtsirrtum gemäß § 5 Abs 2 VStG: Bei einer Lohnsteuerprüfung einer GPLA-Prüferin des Finanzamtes drei Jahre zuvor sind keine Einwände gegen die kollektivvertragliche Einstufung erhoben worden. Schlagworte Verwaltungsstrafrecht, Rechtsirrtum, Lohndumpinggesetz, Untere... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 09.12.2020

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