IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des L M, wohnhaft in Adresse, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft T vom 03.11.2014, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde der Frau F B, wohnhaft in ***-Straße **, PLZ D, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 29.04.2014, Zahl **-*-2014, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde der Frau F B, wohnhaft in ***-Straße **, PLZ D, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom 29.04.2... mehr lesen...