Entscheidungen zu § 45 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

RS UVS Oberösterreich 2007/07/11 VwSen-600064/5/Gf/Mu/Ga

Rechtssatz: Gemäß § 52b VStG ist § 73 AVG im Verwaltungsstrafverfahren nur in Privatanklagesachen und im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht anzuwenden. Nach § 73 Abs.2 AVG geht auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über, wenn der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen wird. Der Devolutionsantrag ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, der abzuweisen ist, wenn die Verzögerung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.2007

TE UVS Tirol 2007/06/26 2007/20/1158-1

Am 15.10.2006 um 05.32 Uhr wurde der in Italien wohnhafte Berufungswerber als Lenker eines Pkws in Innsbruck auf Höhe des Hauses XY-Straße Nr 15 angehalten, wobei ein um 00.52 Uhr bzw 00.54 Uhr durchgeführter Alkomattest einen Alkoholisierungsgrad von 0,43 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft ergab. Im Zuge der Amtshandlung wurde wegen des Verdachts der Begehung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von Euro 600,00 vom Berufungswerber eingehoben. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.06.2007

TE UVS Steiermark 2006/04/19 503.13-2/2006

Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark hat durch die Kammermitglieder Dr. Karl-Heinz Liebenwein, Dr. Barbara Lehofer und Dr. Karl Ruiner über den Devolutionsantrag des Herrn Mag. W P, wohnhaft in G, C, hinsichtlich des von ihm im Verfahrens wegen Übertretung des § 2 des Stmk. Parkgebührengesetzes 1979 und der §§ 2, 3 und 4 der Grazer Parkgebührenverordnung 1997, anhängig beim Bürgermeister der Stadt Graz, Referat für Parkraumbewirtschaftung, unter der Belegnummer 2441202/SZD, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 19.04.2006

RS UVS Steiermark 2006/04/19 503.13-2/2006

Rechtssatz: Nach § 52b VStG sind im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht Devolutionsanträge nach § 73 AVG zulässig. Im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr nach § 2 Stmk ParkgebG beantragte der Beschuldigte die Rückzahlung des verspätet einbezahlten Organmandatsbetrages nach § 50 Abs 7 VStG und die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens. Nach Ablauf von mehr als sechs Monaten stellte er gemäß § 73 Abs 2 AVG den Antrag auf Übergang der Zustän... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.04.2006

RS UVS Kärnten 2004/09/07 KUVS-1610/4/2004

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine Verletzung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorgeworfen, nämlich bei der Abgabe von ?L Met" auf den Etiketten die Angabe des Loses und die Angabe des Alkoholgehaltes in Volumsprozenten nicht vorgenommen zu haben, so ist der Bescheid auch dann rechtswidrig, wenn der Berufungswerber lediglich versuchte, ein selbst hergestelltes Produkt auf seine Verkaufseignung zu prüfen. Wird ein Verwaltungsstrafverfahren durch Einstellung nach § 45 VStG beend... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.09.2004

RS UVS Oberösterreich 1999/02/15 VwSen-300216/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.1 Z1 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem § 16 Abs.2 leg.cit. mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen, wer eine verbotene Veranstaltung durchführt (§ 14) oder in seiner Betriebsstätte bzw. mit seinen Betriebseinrichtungen duldet. Nach § 14 Z4 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 ist die Durchführung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ohne Bewilligung (§ 2 Abs.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.02.1999

RS UVS Vorarlberg 1995/04/27 1-0133/95

Rechtssatz: Während die im Punkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses angeführte Verwaltungsübertretung in der Anzeige des Gendarmeriepostens S vom 23.1.1995 deutlich bezeichnet ist und somit ein Hinweis darauf in der Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft B vom 25.1.1995 ausreichte, trifft dies für die Übertretung nach Punkt 2. des angefochtenen Straferkenntnisses nicht zu. Eine "deutliche Bezeichnung" dieser Tat fehlt in der Anzeige. Die Tat kann nur allenfalls mittelbar aus den in ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.04.1995

RS UVS Kärnten 1994/08/19 KUVS-1230/7/94

Rechtssatz: Stellt die Beschuldigte ihr Fahrzeug auf einem Gehweg ab und eilt sie aus einem nahegelegenen Cafe heraus und erklärt ... "sie hätte am Gericht eine Verhandlung gehabt, sei etwas in Zeitdruck gewesen und hätte in Ermangelung eines Parkplatzes ihr KFZ auf dem Gehsteig abgestellt ..." und wird dieser Sacherverhalt durch zwei Zeugenaussagen der Meldungsleger bestätigt, so macht dies vollen Beweis und kann der im Berufungsverfahren vorgebrachte Hinweis das Fahrzeug nicht abgestellt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.08.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/04/21 1-0248/94

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, welcher dem angefochtenen Straferkenntnis zugrundeliegt, unterscheidet sich vom Tatvorwurf des mit Aktenvermerk vom 20.10.1993 eingestellten Verwaltungsstrafverfahrens nur hinsichtlich der Fahrzeugart. Im übrigen ist Identität hinsichtlich der Tatzeit, des Tatortes und der Tathandlung (einschließlich des Kennzeichens des Fahrzeuges) gegeben. Da die Fahrzeugart, mit der die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, keine Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.04.1994

RS UVS Kärnten 1993/09/06 KUVS-1294/2/93

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte zwar Jagdausübungsberechtigter, sein Sohn jedoch Pächter jenes Grundstückes auf welchem angeblich "Obsttreber" ausgebracht wurden und ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht, daß der als Beschuldigter ins Recht gezogene Jagdausübungsberechtigte als Täter für die Ausbringung der Obsttreber verantwortlich sein kann, ist mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.09.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/03/03 1-212/92

Rechtssatz: Die Berufungsbehörde muß im Rahmen ihrer gemäß § 66 Abs. 4 AVG (§ 24 VStG) gegebenen Sachentscheidungsbefugnis die örtliche Unzuständigkeit der als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz eingeschrittenen Bezirkshauptmannschaft D wahrnehmen. Sie hat in diesem Fall das Straferkenntnis aufzuheben, ohne aber gleichzeitig das Verfahren einzustellen (vgl. Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate, 2. Auflage, Seite 341). Die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft B wird daher d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 03.03.1993

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