IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 2, **** Y, betreffend die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Verhindern des Schließens der Wohnungstür durch einen – der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft X zurechenbaren – Polizeibeamten der Polizeiinspektion Z, nach Durchführung einer öffentl... mehr lesen...