Entscheidungen zu § 39 Abs. 4 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1987/4/22 86/10/0186

Der Beschwerdeführer bringt im wesentlichen vor, er sei Eigentümer einer Hütte im Raurisertal. Am 22. Oktober 1986 sei er mit seinem Pkw der Marke VW-Bus nach Richtung Salzburg gefahren. Im Pkw habe er u.a. 26 Gemüsesteigen, eine Schachtel, fünf weitere Behälter sowie einen Plastiksack, jeweils gefüllt mit verschiedenen Mineralien, einen Grabpickel und einen Stiel für einen Pickel mitgeführt. Er habe diese Gegenstände von seiner Hütte in Rauris zu seinem Wohnsitz nach Salzburg bringe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1987

RS Vwgh 1987/4/22 86/10/0186

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131a;VStG §39 Abs2;VStG §39 Abs4;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die vorläufige Beschlagnahme von Gegenständen in einem Pkw ist auch dessen "Durchsuchung" rechtens, da die Beschlagnahme sonst von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre. Im Hinblick auf § 39 Abs 4 VStG ist die Durchsuchung das gelindere Mittel. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1987

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