A.) IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin MMag. Dr. Ollram über die Beschwerde der A. Kft., B., Ungarn, vertreten durch RA, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 8.1.2018, …, ? Spruchpunkt 1 betreffend die Beschlagnahme (§ 53 Abs. 1 GSpG) der am 1.10.2017 in einem Automatenlokal mit der Bezeichnung „C.“ in Wien, D.-straße, gemäß § 53 Abs. 2 GSpG vorläufig beschlagnahmten Glücksspielautomaten, sonstigen Eingriffsgegenstän... mehr lesen...