Entscheidungen zu § 39 VStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2005/11/22 1Ob230/05p

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Entscheidung | OGH | 22.11.2005

TE OGH 1996/6/25 1Ob2119/96s

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Entscheidung | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 1Ob2119/96s, 1Ob230/05p

Norm: VStG §17VStG §39
Rechtssatz: Die Beschlagnahme ist das prozessuale Mittel zur Sicherung der Strafe des Verfalls. Sie beseitigt lediglich die Verfügungsmöglichkeit des Eigentümers, nicht jedoch dessen Eigentum an der beschlagnahmten Sache. Der beschlagnahmte Gegenstand ist zurückzustellen, wenn das Strafverfahren eingestellt oder die Strafe des Verfalls nicht verhängt wird. Sofern eine Rückgabe der zu Unrecht beschlagnahmten Sache nicht me... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

TE OGH 1991/9/18 1Ob32/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist gebürtiger Ungar. Der Aktenlage nach ist er Flüchtling. Für ihn wurde am 3.12.1980 ein Konventionspaß ausgestellt. Nach seiner Flucht ist er in Wien wohnhaft. Der Kläger wurde am 21.11.1983 wegen Verdachtes der Verbrechen des schweren Diebstahles durch Einbruch als Beteiligter und der Hehlerei in der Wohnung seiner Lebensgefährtin verhaftet. Bei der gleichzeitig durchgeführten Hausdurchsuchung wurde unter anderem im Schlafzimmerkasten eine weiße... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1991

RS OGH 1991/9/18 1Ob32/91, 1Ob2119/96s, 1Ob230/05p

Norm: Geo §610 ffFinStrG §89FinStrG §197StPO §98 Abs2StPO §143VStG §39
Rechtssatz: Durch die Beschlagnahme bleibt das Eigentum am beschlagnahmten Gegenstand unberührt (VfSlg 1662/1948). Entscheidungstexte 1 Ob 32/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 32/91 Veröff: SZ 64/129 1 Ob 2119/96s Entscheidungstext OGH 25.06.1996 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

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