IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B., Rechtsanwalt in Wien, C.-gasse, in eigener Sache gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine über 20 Minuten andauernde Festnahme am 30.10.2020 in Wien und deren als erniedrigend empfundene Begleitumstände, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach öffentliche... mehr lesen...