Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (= Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren vor der Datenschutzbehörde und Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG). 1. Die römisch 40 (= Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren vor der Datenschutzbehörde und Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht) ist ein konzessioniertes K... mehr lesen...