Begründung: I. Sachverhalt und Verfahrensgang römisch eins. Sachverhalt und Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA, vom 23.11.2010 wurden dem nunmehrigen Beschwerdeführer Verstöße gegen § 48c iVm § 48a Abs. 1 Z 1 lit. a BörseG im Zeitraum von 24.07.2008 bis 29.08.2008 zur Last gelegt und der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von € 6.000,-- bzw. 4 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe sowie einem Beitrag zu den Kosten des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: Gese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Straferkenntnis vom 22.08.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dagegen erhob der BF (am 06.09.2012) rechtzeitig Berufung (nunmehr Beschwerde) an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im Folgenden: UV... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Straferkenntnis vom 22.08.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dagegen erhob der BF (am 06.09.2012) rechtzeitig Berufung (nunmehr Beschwerde) an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im Folgenden: UV... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie sind seit XXXX, ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX (in Folge: XXXX), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 (in Folge: römisch 40 ), als Beschuldigten und enthält folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 24.04.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie waren von 01.07.2005 bis 09.03.2011 Vorstand der XXXX (im Folgenden: XXXX), nunmehr XXXX, eines konzessionierten Kreditinstituts gemäß § 1 BWG mit Geschäftsanschrift inXXXX, nunmehr "Sie waren von 01.07.2005 bis 09.03.2011 Vorstand der römisc... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Geschäftsführenden Direktoren, Beschwerdeführer zu 1.) und 2.), am 12.2.2013 mit GZ. FMA-EL100325.100/0001-LAW/2012 und FMA-EL100325.100/0003-LAW/2012. Diese wurden dem von ihnen namhaft gemachten Rechtsvertreter nachweislich am 21.2.20... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Geschäftsführenden Direktoren, Beschwerdeführer zu 1.) und 2.), am 12.2.2013 mit GZ. FMA-EL100325.100/0001-LAW/2012 und FMA-EL100325.100/0003-LAW/2012. Diese wurden dem von ihnen namhaft gemachten Rechtsvertreter nachweislich am 21.2.20... mehr lesen...
Begründung: I.) Zum Spruchpunkt A) römisch eins.) Zum Spruchpunkt A) I.1.) Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), erging im gegenständlichen Verfahren an den Vorstand der JXXXX, Beschwerdeführer XXXX am 11.9.2013 mit GZ. FMA-EL100323.100/0001-LAW/2011. Dieses wurde dem von ihnen namhaft gemachten Rechtsvertreter nachweislich am 13.9.2013 zugestellt. römisch eins.1.) Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehör... mehr lesen...