Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 31.08.2020 machte ein im Zeitraum vom 11.03.2019 bis 04.02.2020 als „Jungkoch“ bei der XXXX (= Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren vor der Datenschutzbehörde) beschäftigter Mitarbeiter (in der Folge „Betroffener“) u.a. aufgrund der in der Küche der Beschwerdeführerin angebrachten Videokameras eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 21.08.2017 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 12.09.2017, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (im Folgenden auch Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit der Geschäftsanschrift XXXX Wien, hat als juristische Person folgenden Verst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Straferkenntnis vom 22.08.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dagegen erhob der BF (am 06.09.2012) rechtzeitig Berufung (nunmehr Beschwerde) an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im Folgenden: UV... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Straferkenntnis vom 22.08.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dagegen erhob der BF (am 06.09.2012) rechtzeitig Berufung (nunmehr Beschwerde) an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im Folgenden: UV... mehr lesen...