Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt als belangte Behörde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 28 Abs. 1 und 6 VwGVG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen die Bezirkshaup... mehr lesen...