IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Lang über die Beschwerde des H L, vertreten durch H/N Rechtsanwälte GmbH, x, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Steyr vom 26.07.2022, GZ: Abfall-3/20, wegen Übertretung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 22.11.2022 zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, al... mehr lesen...