IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. TESSAR über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Pfändungsgebührenbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Erhebungs- und Vollstreckungsdienst, vom 5.3.2026, Zl. ..., mit welchem eine Pfändungsgebühr in der Höhe von 20,07 Euro vorgeschrieben wurde, zu Recht: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, und der Pfänd... mehr lesen...