Die Beschwerde richtet sich gegen die oben angeführte Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg. Mit Verfügung vom 22. September 2021 – zugestellt am 8. Oktober 2021 – forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von vier Wochen eine entweder durch einen in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen, bevollmächtigten Rechtsanwalt oder durch einen bevollmächtigten ausländischen Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO §85 Abs2 EIRAG §5 VfGG §7 Abs2, §18, §35 ZPO § 85 heute ZPO § 85 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 85 gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen das oben genannte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich, mit dem der Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 22. November 2018 keine Folge gegeben und dem Beschwerdeführer gemäß §52 Abs1 und 2 VwGVG ein Kostenbeitrag von € 44,– auferlegt wurde. Mit Schreiben des Verfassungsgerichtshofes vom 22. Juli 2019 wurden die einschreitenden Rechtsanwälte aufgefordert, die Herstellung des Einvernehmens mit einem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO §85 Abs2 EIRAG §5 VfGG §7 Abs2, §35 ZPO § 85 heute ZPO § 85 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 85 gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...