Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Antrag vom XXXX beantragte die Beschwerdeführerin, die österreichische Staatsbürgerin ist, beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX Mit Antrag vom römisch 40 beantragte die Beschwerdeführerin, die österreichische Staatsbürgerin ist, beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes römisch 40 - Strichaufzählung sowohl die Zulassung zur Eignungsprüfung gemäß § 27 El... mehr lesen...