Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 BPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2011/4/27 9ObA62/10y

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. S***** K*****, vertreten durch Dr. Andreas Lintl, Rechtsanwalt in Wie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.2011

TE OGH 2002/5/8 9ObA78/02i

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Entscheidung | OGH | 08.05.2002

RS OGH 2002/5/8 9ObA78/02i, 9ObA62/10y

Norm: BPG §5 Abs1BPG §19
Rechtssatz: Eine gemäß § 5 Abs 1 2. Satz BPG vereinbarte Unverfallbarkeitsfrist beginnt mit dem Beginn des Beitragszeitraums, für den der Arbeitgeber erstmalig einen Beitrag leistet. Werden Beiträge für gewisse Zeiträume erst im Nachhinein entrichtet, ist vom Beginn jenes Zeitraums auszugehen, für den erstmals Beiträge entrichtet wurden. Soweit der Kollektivvertrag davon abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Re... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2002

Entscheidungen 1-3 von 3

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