Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 01.02.2023 erfolgte die Überstellung des Beschwerdeführers von der Verwendungsgruppe A2 in die Verwendungsgruppe A 1. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid nahm das Zollamt Österreich (in der Folge: belangte Behörde) aufgrund der Überstellung des Beschwerdeführers von der Verwendungsgruppe A 2 in die Verwendungsgruppe A 1 mit Wirksamkeit vom 01.02.2023 fol... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 01.02.2023 erfolgte die Überstellung des Beschwerdeführers von der Verwendungsgruppe A2 in die Verwendungsgruppe A 1. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid nahm das Zollamt Österreich (in der Folge: belangte Behörde) aufgrund der Überstellung des Beschwerdeführers von der Verwendungsgruppe A 2 in die Verwendungsgruppe A 1 mit Wirksamkeit vom 01.02.2023 fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, aktuell Leiter des Referats XXXX (zuvor XXXX und XXXX ) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung („Dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten des Lehrpersonals an den Pädagogischen Hochschulen Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Wien, an den privaten pädagogischen Hochschulen Burgenland, Edith Stein, Linz und Wien/Krems sowie des privaten Hochschulstudienganges für jüdische R... mehr lesen...