Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen zunächst ab 01.09.2018 als stv. Leiter mit der Führung des Fachbereiches behördliche XXXX betraut und ab 01.04.2019 Leiter dieses Fachbereiches. 1. Der Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...