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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (zugestellt am 20.06.2022) wurde von der Leistungsfeststellungskommission festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufwies. 2. Mit Schriftsatz vom 13.07.2022 erhob die Beschwerdeführerin durch ihre Rechtsvertretung binnen offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde. 3. Mit Schriftsatz vom 23.09.2022 (eingelangt a... mehr lesen...