Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Postbus AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde mit 30.06.2003 in die Verwendungsgruppe PT 2/2 ernannt und wurde in der Folge als Verkehrsleiter der Verkehrsleitung NÖ-Nord verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Postbus AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde mit 30.06.2003 in die Verwendungsgruppe PT 2/2 ernannt und wurde in der Folge als Verkehrsleiter der Verkehrsleitung NÖ-Nord verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht i... mehr lesen...