Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund wird als "Beamter im allgemeinen Justizwachdienst" in der Justizanstalt XXXX verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum ... mehr lesen...