Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Landesschulrat für Tirol Der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde mit Schreiben vom 10.01.2014 informiert, dass die Wirkung des § 14 Abs. 7 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 nach rechtskräftigem Abschluss des Ruhestandsversetzungsverfahrens keine Anwendung findet. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, seinen Dienst unverzüglich anzutreten. Der Beschwerdeführer wurde von der ... mehr lesen...