Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist die belangte Behörde. Zur Vorgeschichte wird auch auf das hg. Erkenntnis vom 4. Februar 2009, Zl. 2008/12/0037, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 2008, mit welchem ein (rechtens als solcher auf Feststellung der Gebührlichkeit von Überstundenvergütung in einem bestimmten Zeitraum zu wertender) Antrag des Beschwerdeführers v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48; BDG 1979 §65 Abs1; BDG 1979 §65 Abs9; BDG 1979 §71 Abs1; BDG 1979 § 48 heute BDG 1979 § 48 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 BDG 1979 § 48 gültig von 30.12.2022 bis 31.12.2025 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §69 idF 2002/I/87; BDG 1979 §71 Abs1 idF 2003/I/130; VwGG §42 Abs3; BDG 1979 § 69 heute BDG 1979 § 69 gültig ab 28.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2019 BDG 1979 § 69 gültig von 01.01.2011 bis 27.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §68 Abs1; BDG 1979 §69 idF 2002/I/087; BDG 1979 §71 Abs1 idF 2003/I/130; BDG 1979 § 68 heute BDG 1979 § 68 gültig ab 01.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 68 gültig von 01.01.2021 bis 31.07.2022 zule... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §68 Abs1; BDG 1979 §69 idF 2002/I/087; BDG 1979 §71 Abs1 idF 2003/I/130; BDG 1979 § 68 heute BDG 1979 § 68 gültig ab 01.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 BDG 1979 § 68 gültig von 01.01.2021 bis 31.07.2022 zule... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Mit einem im Instanzenzug ergangenen am 20. April 2005 zugestellten Bescheid der Disziplinaroberkommission wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. August 2006, Zl. 2005/09/0075, wurde dieser Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und bei der Polizeiinspektion S in Verwendung. Am 30. November 2006 brachte er eine Urlaubsmeldung für den Zeitraum vom 23. bis einschließlich 31. Dezember 2006 ein, nahm diesen Urlaub aber dann aus gesundheitlichen Gründen ("Krankenstand" vom 18. Dezember 2006 bis 19. März 2007) nicht in Anspruch. In seiner Eingabe vom 13. April 2007 suchte er betreffend e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §69 idF 2002/I/087; BDG 1979 §71 Abs1; BDG 1979 § 69 heute BDG 1979 § 69 gültig ab 28.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2019 BDG 1979 § 69 gültig von 01.01.2011 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Autobahnpolizeiinspektion W in Verwendung. Am 15. Jänner 2008 richtete er an die erstinstanzliche Dienstbehörde eine Eingabe, in welcher er vorbrachte, er hätte laut Urlaubsmeldung in der Zeit vom 18. bis 30. Dezember 2007 Erholungsurlaub (Resturlaub aus dem Jahre 2006) konsumiert. Er habe jedoch am 20. Dezember 2007 einen Unfall außer Dienst erlitten und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Während des in der Zeit vom 2. bis 6. November 1998 vom Beschwerdeführer geplanten, von der Dienstbehörde bewilligten und von ihm angetretenen Erholungsurlaubes erkrankte er am 4. November 1998 und meldete dies noch an diesem Tag seiner Dienststelle. Daran anschließend war der Beschwerdeführer bis 11. November 1998 im Sinne des § 51... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §71 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs 1 BDG 1979 ist eine während des Erholungsurlaubes eingetretene Erkrankung, wenn sie - auch unter Berücksichtigung von Zeiten außerhalb des Erholungsurlaubes - drei Kalendertage überschreitet (soweit die Erkrankung den Zeitraum des Erholungsurlaubes betrifft), nicht als Urlaub anzurechnen (ausführliche
Begründung: im Erkenntn... mehr lesen...