Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin (Assistenzprofessorin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist an der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. 2. Mit Schreiben vom 07.12.2017 begehrte die Beschwerdeführerin die Übertragung der Ansprüche auf Erholungsurlaub und "Lichttage" (11 zusätzliche freie Tage im Jahr aufgrund der Beschäftigung in nicht natürlich beleuchteten Arbeitsräumen des A... mehr lesen...