Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, weil er im Verdacht stehe, gegen die Bestimmung des § 61 Abs. 2 iVm § 56 Abs. 3 BDG 1979 verstoßen und dadurch eine Dienstpflichtverletzung gemäß §§ 91 iVm 133 BDG 1979 begangen zu haben. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete d... mehr lesen...