Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis 03.04.2015 befristet zum Präsidenten des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) ernannt. Die befristete Ernennung wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nicht verlängert. Er wurde mit Wirksamkeit vom 04.04.2015 kraft Gesetzes auf eine Planstelle der Verwendungsgr... mehr lesen...