Der Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides als Landeslehrer in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Stadtschulrat für Wien vom 8. Jänner 1980, Disz.Zl. 7/78, auf Grund der Berufungen des Beschwerdeführers und des Disziplinaranwaltes aufgehoben. Nach dem weiteren Spruch: des angefochtenen Bescheides habe sich der B... mehr lesen...
Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Beschluss vom 22. März 1978 die gegen den Beschluss der Disziplinarkommission des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg vom 25. Mai 1977 erhobene Beschwerde "wegen Fristversäumnis abgewiesen". Die dagegen entsprechend dem Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung, wonach "binnen zwei Wochen nach Zustellung die Berufung bei der Disziplinaroberkommission erhoben werd... mehr lesen...