Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gegen XXXX (in Folge: R.) – er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund – wurde vom Kommandanten des Aufklärungs-Artilleriebataillon 7 mit Mitteilung vom 24.04.2023 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil R. unter Verdacht stehe, nachstehende Pflichtverletzungen begangen zu haben: 1.1. Gegen römisch XXXX (in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (jetzt: Bundesministerium für Landesverteidigung) vom 26.06.2017, Zl. 865-16-DKS/16, wurde XXXX schuldig gesprochen, er habe während seiner Krankenstände am Freitag, den 08.05.2015, Sonntag den 10.05.2015, Freitag den 15.05.2015, Samstag, den 16.05.2015, Montag (Pfingstmontag), den 25.05.2015, Mi... mehr lesen...