Norm: BDG 1979 §56 Abs2
Rechtssatz: Zur Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH. (Hier: Facharzt für innere Medizin der neben seiner Tätigkeit als Oberarzt am LKH Salzburg/Department für Invasive Kardiologie ein privates Herzkatheterlabor betrieb.) Entscheidungstexte 9 ObA 208/02g Entscheidungstext OGH 26.02.2003 9 Ob... mehr lesen...