Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/13 Studienförderung
Norm: BDG 1979 §54 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1;StudFG 1983 §14 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Aus § 14 Abs 1 StudFG ergibt sich, daß es sich bei dem Leiter der Studienbeihilfenbehörde nicht um den unmittelbaren Dienstvorgesetzten des Bf, dessen Dienststelle die Studienbeihilfenbehörde ist, handelt; er ist auch nich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 45 Abs 3 BDG 1979 iVm § 53 Abs 1, § 54 Abs 1 und § 109 Abs 1 BDG 1979 zeigen, daß die Berechtigung zur Erstattung einer Strafanzeige an den Staatsanwalt (in Präzisierung der Bestimmung des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als wissenschaftlicher Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Institut für Bürgerliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X. In seiner am 13. Februar 1990 zur Post gegebenen, am 14. Februar 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gemäß Artikel 132 B-VG machte der Beschwerdeführer gegenüber dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Verletzung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Hat der Bf sein Anbringen nicht an die zuständige Behörde gerichtet, kann diese Behörde frühestens von dem Zeitpunkt an als angerufen gelten, ab dem das zur zuständigen Entscheidung an sie weitergeleitete Anbringen bei ihr einlangte (Hinweis E 23.1.196... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit 1. Juni 1974 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht und als Leiter der Verwaltungsabteilung nn des Oberlandesgerichtes W. Dienst verrichtet, stellte am 25. August 1975 das Ersuchen auf Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30 a Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes W. als die hiefür zuständige Dienstbehörde erster Instanz. Da nicht entschieden wurde, richtete der Beschwerdeführer am 1... mehr lesen...