Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gegen XXXX (in Folge: R.) – er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund – wurde vom Kommandanten des Aufklärungs-Artilleriebataillon 7 mit Mitteilung vom 24.04.2023 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil R. unter Verdacht stehe, nachstehende Pflichtverletzungen begangen zu haben: 1.1. Gegen römisch XXXX (in ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. BezInsp XXXX , BA ist eine bis dato unbescholtene dienstführende Polizeibeamtin der Landespolizeidirektion XXXX , die zwar die Ausbildung zur leitenden Beamtin absolviert hat, aber noch nicht auf eine entsprechende Planstelle ernannt wurde. 1.1. BezInsp römisch 40 , BA ist eine bis dato unbescholtene dienstführende Polizeibea... mehr lesen...