Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der Beschuldigte) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist derzeit der XXXX des Bundesministeriums für Justiz. In die Zuständigkeit dieser Sektion fallen im Wesentlichen XXXX fallen dagegen in die Zuständigkeit der XXXX . 1. römisch 40 (der Beschuldigte) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Rep... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der Beschuldigte) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist derzeit der XXXX des Bundesministeriums für Justiz. In die Zuständigkeit dieser Sektion fallen im Wesentlichen XXXX fallen dagegen in die Zuständigkeit der XXXX . 1. römisch 40 (der Beschuldigte) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Rep... mehr lesen...