Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Dienstanweisung vom XXXX wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 1 BDG 1979 im Hinblick auf seine Krankenstände aufgefordert, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. 1. Mit Dienstanweisung vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BDG 1979 im Hinblick auf seine Krankenstände aufgefordert, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben der belangten Behörde vom 07.11.2016 teilte diese dem Beschwerdeführer mit, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Befunderhebung und Gutachtenserstellung über seine gesundheitliche Verfassung beauftragt worden sei. Der Beschwerdeführer werde daher aufgefordert, den von der PVA angeordneten Untersuchungseinladungen zu den angegebenen Terminen nachzukommen. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24.11.2016 wurde dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im Universalschalterdienst der Post AG. Er ist auch Personalvertreter. 2. Am 20.10.2015 erstattete das Personalamt als Dienstbehörde Disziplinaranzeige gegen den BF. Er wurde beschuldigt diverse Lose für den Privatgebrauch entnommen, aber nicht als Eigenkauf abgerechnet zu haben (vgl zu diesem Verfahren W208 2170677-1/50E und den VwGH-Zurückweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird als Ärztin beim Österreichischen Bundesheer (XXXX) verwendet. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird als Ärztin beim Österreichischen Bundesheer (römisch 40 ) verwendet. I.2. Mit Schreiben des Streitkräfteführungskommandos v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (kurz: BF) steht als Amtsdirektor in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zum Antritt des Karenzurlaubes am 01.04.2014 wurde er als Diplomrechtspfleger beim Bezirksgericht XXXX verwendet. Der Karenzurlaub gemäß § 75 BDG dauerte bis 31.08.2015. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (kurz: BF) steht als Amtsdirektor in einem... mehr lesen...