Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben seines anwaltlichen Vertreters vom 30. April 2014 beantragte er, die ursprünglich ausbezahlte Sonn- und Feiertagszulage, welche später wieder von seinem Gehalt abgezogen worden sei, für den Zeitraum zwischen Jänner 2009 und Dezember 2012 binnen 14 Tagen zuzüglich der gesetzlichen Zinsen auszub... mehr lesen...